Wir liefern und montieren nur auf dem deutschen oder benachbarten Festland (Niederlande, Belgien und Luxemburg). Lieferung auf Inseln nur nach vorherige Rücksprache.

Der Montageort muss mit unseren Montagefahrzeugen, ev. plus großem Anhänger, erreichbar sein.

Unsere Preisangaben zu einer fachgerechten Montage beziehen sich auf einen erdgeschossigen Montageort. Alle anderen Montagebedingungen sprechen Sie bitte vorher mit uns ab.

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet,  der Firma Isermann GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die die Firma Isermann GmbH nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden konnte oder nicht vollständig erfolgen kann.
  2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Die notwendigen Befestigungsmaterialien sind im vereinbarten Montagezuschlag enthalten. Nicht enthalten sind indes Abdichtungs-, Isolier-, Versiegelungs-, Maurer-, Putz-, Maler-, Tischler- und ähnliche Arbeiten.
  3. Soweit die vorgenannten oder andere Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten ausgeführt werden. Der Stundenverrechnungssatz beträgt 52,00 € pro Std. pro Monteur.
  4. Es wird ein tragfähiger Untergrund für die Stützen der Terrassenüberdachung vorausgesetzt. Dies kann erreicht werden durch Streifen- oder Punktfundamente. Gerne beraten wir Sie bei der Durchführung. Wir erstellen Ihnen, auf Wunsch, nach erfolgtem Kauf einer Überdachung einen Fundamentplan.
  5. Der Fallrohrbogen, welcher in einer der Stützen Ihrer Terrassenüberdachung intrigiert wird und im unteren Bereich aus der Stütze geführt wird,  muss durch den Auftraggeber an den Abwasserkanal, einer Drainage oder einem Sickerschacht angeschlossen werden.
  6. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung auf Abdichtungen jeglicher Art. Wir verwenden nur zugelassene Materialien von unseren Vorlieferanten, jedoch handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche von der Gewährleistung ausgenommen werden. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräume (Balkon über Wohnraum), seitliche Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendach o. Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann keine Dichtigkeit garantiert werden. Das Gewerk Abdichtung muss vom Spenglern und Dachdeckern bei Notwendigkeit fremd vom Käufer in Auftrag gegeben werden. Die Prüfung der Notwendigkeit obliegt dem Käufer bzw. Bauherrn o. der von Ihm beauftragten Bauleiter/Bauingenieur/Bauarchitekt.
  7. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Auftraggebers oder an anderen Gegenständen entstehen, hat die Firma Isermann GmbH nur einzustehen, wenn diese auf grobem Verschulden der Monteure zurückzuführen sind.
  8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Montagevertrag ist der Sitz des Herstellers, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 10.11.2023