Deutschlandweite Lieferung und Montage durch uns persönlich

Die Firma Isermann Überdachung UG liefert und montiert auf deutschen und benachbarten Festland (Niederlande, Belgien und Luxemburg). Auf unserer Landkarte können Sie sehen, wo wir schon erfolgreich Projekte umgesetzt haben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Gelegenheit geben, uns und unsere Produkte vorzustellen. Überzeugen Sie sich von der Kompetenz unseres Unternehmens in der Beratung, Planung, Lieferung und Montage von Terrassenüberdachungen.

Unsere detaillierten Montage bzw. Lieferbedingungen können Sie unseren Informationen entnehmen.

Die Anlieferung erfolgt durch den eigenen Fuhrpark oder durch Spedition. 

Die Kosten für die Lieferung einer Terrassenüberdachung betragen 275 EUR.

Kleinteile bis zu einem Gesamtgewicht von 30 kg verschicken wir per DHL die Kosten berechnen sich nach Gewicht und sind wie folgt gestaffelt: 

  • bis 10 kg: 6,90 EUR
  • 10 bis 30 kg: 12,90 EUR
  • über 30 kg: 275 EUR

Wir liefern frei Bordsteinkante. Wir helfen aber gerne dabei, die angelieferte Ware in Ihre Garage oder Garten zu bringen.

Zum avisierten Anlieferungstermin müssen mindestens 1 – 2 Helfer zum Abladen bereit stehen.

Bitte prüfen Sie den ordnungsgemäßen und mängelfreinen Erhalt der Ware im Beisein des Fahrers.

Wir liefern und montieren nur auf dem deutschen oder benachbarten Festland (Niederlande, Belgien und Luxemburg)

Der Montageort muss mit unseren Montagefahrzeugen, ev. plus großem Anhänger, erreichbar sein.

Unsere Preisangaben zu einer fachgerechten Montage beziehen sich auf einen erdgeschossigen Montageort. Alle anderen Montagebedingungen sprechen Sie bitte vorher mit uns ab.

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet,  der Firma Isermann GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die die Firma Isermann GmbH nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden konnte oder nicht vollständig erfolgen kann.
     
  2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Die notwendigen Befestigungsmaterialien sind im vereinbarten Montagezuschlag enthalten. Nicht enthalten sind indes Abdichtungs-, Isolier-, Versiegelungs-, Maurer-, Putz-, Maler-, Tischler- und ähnliche Arbeiten.
     
  3. Soweit die vorgenannten oder andere Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten ausgeführt werden. Der Stundenverrechnungssatz beträgt 52,00 € pro Std. pro Monteur.
     
  4. Es wird ein tragfähiger Untergrund für die Stützen der Terrassenüberdachung vorausgesetzt. Dies kann erreicht werden durch Streifen- oder Punktfundamente. Gerne beraten wir Sie bei der Durchführung. Wir erstellen Ihnen, auf Wunsch, nach erfolgtem Kauf einer Überdachung einen Fundamentplan.
     
  5. Der Fallrohrbogen, welcher in einer der Stützen Ihrer Terrassenüberdachung intrigiert wird und im unteren Bereich aus der Stütze geführt wird,  muss durch den Auftraggeber an den Abwasserkanal, einer Drainage oder einem Sickerschacht angeschlossen werden.
     
  6. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Auftraggebers oder an anderen Gegenständen entstehen, hat die Firma Isermann GmbH nur einzustehen, wenn diese auf grobem Verschulden der Monteure zurückzuführen sind.
     
  7. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Montagevertrag ist der Sitz des Herstellers, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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