Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Es existiert keine bundesweite einheitliche Regelung. In manchen Bundesländern benötigen Sie laut der aktuellen Bauordnung keine Genehmigung, wenn Sie innerhalb bestimmter Größen bleiben. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg sind Überdachungen, welche 30m² und drei Meter Ausladung nicht überschreiten, genehmigungsfrei. In Baden-Würtenberg gelten auch Terrassendächer unter 30 m² als genehmigungsfrei.  Auch in der bayerischen Bauordnung von 2008 gelten Terrassenüberdachung, die unter 30m² und nicht mehr als drei Meter Ausladung haben, als genehmigungsfrei. Dieselbe Regelung gilt für Terrassenüberdachungen in Nordrhein Westfalen, Berlin und Sachsen Anhalt.

In der hessischen Bauordnung gelten erdgeschossige Terrassendächer als baugenehmigungsfrei, im Rahmen der jeweilig geltenden Abstandsflächen und Gebäudeklassen.